Projektgesellschaft Kiel Gaarden

c/o Landeshauptstadt Kiel


Geld für die Kultur- und Kreativwirtschaft in Gaarden

Die Ratsversammlung hat für die Kultur- und Kreativwirtschaft in Gaarden
5000,00 € zur Verfügung gestellt, um Projekte aus der Kultur- und Kreativwirtschaft zu fördern. Sie unterstreicht damit die Wichtigkeit dieser Branche für den Standort.
Es sollen Projekte gefördert werden, die vor allem den Wirtschaftsstandort stärken.


Folgende Projekte kommen für eine Förderung in Frage:

  • Gründungswillige aus der Kultur- und Kreativwirtschaft, die eine Existenzgründung in Gaarden vornehmen wollen
  • Umfragen unter Kultur- und Kreativschaffenden haben ergeben, dass der Standort Gaarden äußerst attraktiv sein kann. Um die Szene im Stadtteil weiter zu stärken, sollen Existenzgründungen hier gefördert werden.
    Hier kann es einen Zuschuss z.B. für eine Werbekampagne geben oder die Anschaffung notwendiger Technik unterstützt werden.

  • Bestehende Unternehmen, die den Wirtschaftsstandort Gaarden mit ihren Produkten oder Dienstleistungen nach Außen hin präsentieren und damit positiv vermarkten
  • Der Besatz an Unternehmen aus diesem Bereich ist in Gaarden nicht unerheblich. Um diese Unternehmen weiter zu stärken und auszubauen, sollen Fördergelder in diesen Bereich fließen.
    Auch hier können z. B. Werbekampagnen gefördert werden; die Mittel könnten auch für die Erneuerung der Firma eingesetzt werden. Wichtig ist, dass die Unternehmen mit ihren Produkten auch eine Wirkung über den Stadtteil hinaus entfalten.

  • Kulturprojekte, die den Wirtschaftsstandort nachhaltig stärken und eine Außenwirkung entfalten
  • Kulturprojekte können den Wirtschaftsstandort stärken, indem sie z.B. Menschen auch von außerhalb in den Stadtteil ziehen. Sie leisten damit einen Beitrag zur Erneuerung und Aufwertung des Stadtteils sowie zur Förderung von unternehmerischer Tätigkeit, Innovation, Beschäftigung und Nachhaltigkeit. Nicht gemeint sind klassische Kulturprojekte, die ggfs. aus anderen Töpfen gefördert werden können.

    Nicht förderfähig sind laufende Kosten wie z.B. Mieten oder Telekommunikation. Jeder zu Fördernde muss grundsätzlich auch ohne die Förderung am Markt bestehen können.

    Über die Förderung entscheidet ein Beirat, der aus VertreterInnen des Stadtteils, des Wirtschaftsbüro Gaarden und der Verwaltung zusammengesetzt ist.

    Die Anträge sollen kurz die zu fördernde Firma und das zu fördernde Projekt skizzieren und den Zweck der Förderung beschreiben. Die beantragte Fördersumme soll 1000 € nicht überschreiten. Die Anträge sollen per Email eingereicht werden.

    Der Nachweis der Verwendung erfolgt durch Einreichung eines kurzen Sachstandsberichts und der Belege im Original. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

    Annahmeschluss ist der 17. Januar 2016!

    Die Projektgesellschaft Kiel Gaarden GmbH wurde damit beauftragt, die Abwicklung der Förderung zu übernehmen. Anträge können formlos via Email bei der Projektgesellschaft eingereicht werden, die auch für Rückfragen zur Verfügung steht.

    Die Richtlinien "Geld für die Kultur- und Kreativwirtschaft" stehen HIER für Sie als pdf zum Download bereit.

    Quelle: Kieler-ostufer.de


    Christoph Adloff